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Testamentsvollstreckung mediativ

Wünschen Sie jemanden, der Ihren letzten Willen umsetzt?
Testamentsvollstreckung kann hier das Mittel der Wahl sein. Sie wird durch Sie als Erblasser in Ihrem Testament oder Erbvertrag angeordnet und soll Ihren letzten Willen umsetzen, Streit vorbeugen und die Erben entlasten. Als Testamentsvollstrecker verwalte und verteile ich Ihren Nachlass nach Ihren Vorgaben. Eine Testamentsvollstreckung ist vor allem bei komplizierten Familien- oder Vermögensverhältnissen zu empfehlen – oder wenn Sie eine reibungslose Verteilung Ihres Nachlasses unter den Erben oder anderen Begünstigten sicherstellen wollen.
Mein Angebot
Sie brauchen einen Testamentsvollstrecker, dem Sie vertrauen können und der über die entsprechende Qualifikation verfügt? Gerne übernehme ich für Sie dieses persönliche Amt.

Ihr Vorteil

Meine Zertifizierung durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) in Verbindung mit meinen Erfahrungen und Kenntnissen als Wirtschaftsprüfer und Mediator bilden eine ausgezeichnete Ausgangsbasis.

Vertrauen und Kompetenz
Testamentsvollstreckung ist ein sensibles Thema. Als Erblasser müssen Sie mir als Testamentsvollstrecker absolut vertrauen können: Meinen fachlichen und sozialen Kompetenzen, meinem Verantwortungsbewusstsein, meiner Glaubwürdigkeit und meiner Arbeitsweise, die sorgfältig und verlässlich sein muss. Auch sehe ich es als meine Aufgabe, das Vertrauen der Erben und der sonstigen von der Testamentsvollstreckung Betroffenen zu gewinnen.
Meine Aufgabe
Zu meinen Aufgaben gehört vor allem die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die Begleichung von Verbindlichkeiten, die Ausführung Ihrer letztwilligen Verfügungen (z.B. von Vermächtnissen, Auflagen und Teilungsanordnungen), die Begleichung der Erbschaftsteuer und die Verteilung des Nachlasses unter den Erben (Abwicklungsvollstreckung). Wenn es Ihr Wille ist, verwalte ich den Nachlass auch für einige Zeit (Dauervollstreckung). Weitere Arten der Testamentsvollstreckung sind ebenfalls möglich.
Mediative Haltung
Manchmal empfinden Erben die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zunächst als Vertrauensentzug des Erblassers ihnen gegenüber. Umso wichtiger ist es für mich, in gutem Austausch mit den Erben zu stehen und für einen gerechten Interessenausgleich sowie eine Einigung unter ihnen zu sorgen. Als Testamentsvollstrecker übernehme ich hierbei eine moderierende oder mediative Funktion. Ziel ist es, dass nach dem Erbfall ein gutes Miteinander der Beteiligten weiterhin bestehen bleibt oder wieder neu möglich wird.

Es ist mir ein Anliegen, rechtzeitig vor dem Erbfall mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um zu verstehen, worauf es Ihnen ankommt. Dann kann ich ein guter Treuhänder für Ihre Anliegen sein.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail
Tel.: +49 (0)173 945 15 19
E-Mail: info@gross-mediation.de
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Michael Groß | München
Wirtschaftsprüfer | Zertifizierter Mediator | Testamentsvollstrecker (AGT)
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